Spiel- und Platzordnung 2024 des TC Tutzing
1. Spielbetrieb
1.1. Spielrecht und Spieldauer
a. Jedes Mitglied hat ein Spielrecht für eine Stunde pro Kalendertag.
b. Ohne Buchung besteht kein Spielrecht.
c. Die Spieldauer beträgt 60 Minuten für Einzel- und Doppelspiel.
1.2. Ehrenmitglieder und ordentliche Mitglieder
Für Ehrenmitglieder und ordentliche Mitglieder gelten die Ziffern 1.3. bis 1.7. nicht.
1.3. Jugendliche (Jahrgang 2008 und älter)
Diese haben ein Spielrecht wie ordentliche Mitglieder.
1.4. Jugendliche (Jahrgang 2009 und jünger (U15))
Es besteht außerhalb der Schulferien werktags von 17 – 20 Uhr kein Spielrecht.
1.5. Passive Mitglieder
Für passive Mitglieder gelten die Gästeregeln (siehe Ziffer 1.7. und 2.).
1.6. Saisonmitglieder
Für Saisonmitglieder gelten die Gästeregeln (siehe Ziffern 1.7. und 2.).
Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
1.7. Gäste
Gäste müssen sich über das elektronische Buchungssystem registrieren und buchen.
Sie haben eine Platzmiete zu zahlen (siehe Ziffer 2.).
An Werktagen außerhalb der Schulferien haben Gäste von 14 - 20 Uhr kein Spielrecht.
1.8. Vorausbuchung
Plätze können bis zu 48 Stunden im Voraus gebucht werden. Buchungen können ausschließlich
über das elektronische Buchungssystem erfolgen und sind nur zur vollen Stunde möglich.
Auch die Zahlung der Platzmiete erfolgt ausschließlich über das elektronische Buchungssystem.
1.9. 30 Minuten Regel
Sollte ein Platz 30 Minuten vor Spielbeginn noch frei sein, kann dieser ohne Einschränkung
gebucht werden (Einschränkungen gemäß Ziffern 1.1.a. und 1.4. - 1.7. entfallen).
1.10. Platzsperre
Die Plätze dürfen von den Vorstandsmitgliedern gesperrt werden (z. B. für Medenspiele,
Training und Reparaturarbeiten).
2. Preise
Miete pro Stunde
Mitglieder kostenlos
Mitglied / Gast 10,00€
Mitglied / Mitglied / Gast / Gast 20,00€
Mitglied / Gast / Gast / Gast 20,00€
Gast / Gast 20,00€
Gast / Gast / Gast / Gast 20,00€
Die Gästegebühren sind vom Hauptnutzer (Person, welche die Buchung im Buchungssystem
vornimmt) zu entrichten.
3. Platzordnung
3.1. Die Tennisplätze sind nur mit geeigneten Tennisschuhen zu betreten, grobstolliges Profil ist nicht erlaubt.
3.2. Die Plätze sind rechtzeitig vor Ablauf der Spielzeit abzuziehen und die Linien zu säubern.
3.3. Bei Trockenheit sind die Plätze vor Spielbeginn zu wässern. Wenn im Anschluss offensichtlich
nicht gespielt wird, darf gerne erneut gewässert werden.
3.4. Durch Starts und Stopps entstandene Löcher sind selbständig auszubessern.
3.5. Platzschäden sind zu dokumentieren. Hierzu befinden sich an der Aushängetafel am Clubhaus
Formblätter, auf denen Schäden und Schadensort markiert werden können.
3.6. Umkleide und Toiletten dürfen nicht mit Sandschuhen betreten werden.
3.7. Den Anweisungen der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.
Bei Nichtbefolgung der Spiel- und Platzordnung kann ein begrenztes Spielverbot von einem Vorstandsmitglied erteilt werden.
Tutzing 17.04.2024
Der Vorstand